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Zuwendungen an Dienstnehmer

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro Dienstnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von 365 Euro.

Geschenke an Dienstnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich steuerfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (zB Warengutscheine, Vignetten).

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