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Die Zeit der Feste

Die OÖ GKK rat den Vereinen, alle Helfer - auch wenn diese Mitglieder sind -, die gegen Bezahlung mithelfen, rechtzeitig bei der GKK anzumelden. Laut Gesetz unterliegen auch diese der Pflichtversicherung.

Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich - also unentgeltlich - mitarbeiten, müssen nicht bei der GKK angemeldet werden.

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