Die OÖ GKK rat den Vereinen, alle Helfer - auch wenn diese Mitglieder sind -, die gegen Bezahlung mithelfen, rechtzeitig bei der GKK anzumelden. Laut Gesetz unterliegen auch diese der Pflichtversicherung.
Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich - also unentgeltlich - mitarbeiten, müssen nicht bei der GKK angemeldet werden.