Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales ab 2011 wurde neu aufgelegt. Im neuen Formular L 34 wurden die Beträge, die ab 1. 1. 2011 gelten, aktualisiert. Die Formulare sind auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at zu finden.
Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 Euro, Einkünfte unter 4.395,96 Euro) können eine Befreiung für 2010 bis 31.12.2010 beantragen.
Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell Männer über 65 bzw. Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn diese Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.
Geringfügigkeitsgrenze täglich Euro 28,72
Geringfügigkeitsgrenze monatlich Euro 374,02
Höchstbeitragsgrundlage täglich Euro 140,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich Euro 4.200,00