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Pendlerpauschale

Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales ab 2011 wurde neu aufgelegt. Im neuen Formular L 34 wurden die Beträge, die ab 1. 1. 2011 gelten, aktualisiert. Die Formulare sind auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at zu finden.

GSVG-Befreiung

Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 Euro, Einkünfte unter 4.395,96 Euro) können eine Befreiung für 2010 bis 31.12.2010 beantragen.

Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell Männer über 65 bzw. Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn diese Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.

SV-Werte 2011

Geringfügigkeitsgrenze täglich Euro 28,72
Geringfügigkeitsgrenze monatlich Euro 374,02
Höchstbeitragsgrundlage täglich Euro 140,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich Euro 4.200,00

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