Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales ab 2011 wurde neu aufgelegt. Im neuen Formular L 34 wurden die Beträge, die ab 1. 1. 2011 gelten, aktualisiert. Die Formulare sind auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at zu finden.
Für Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Maschinen, EDV, Betriebs- und Geschäftsausstattung) kann bis Ende 2010 eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30% der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
Diese schnellere Abschreibung beinhaltet gegebenenfalls auch die Normalabschreibung für das entsprechende Jahr und ist unabhängig von der Inbetriebnahme.
Ausgenommen von der vorzeitigen Abschreibung sind nicht abnutzbare Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter, Gebäudeinvestitionen (einschließlich Mieterinvestitionen), PKW´s, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, bei denen mit der Anschaffung oder Herstellung schon vor dem 01.01.2009 begonnen wurde.
Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10% des Gewinnes des vorangegangenen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe absetzbar.
Damit derartige Spenden noch im Jahr 2010 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2010 bezahlt werden.