allgemeiner Grundbetrag EUR 814,00
erhöhter allgemeiner Grundbetrag EUR 950,00
Unterhaltsgrundbetrag EUR 162,00
Sehr oft werden die Steuern zwar bezahlt, aber gegen den Bescheid, der die Vorschreibung enthält, wird eine Berufung eingebracht.
Wenn durch die Berufung die Steuer herab gesetzt wird, besteht ab 01.01.2012 die Möglichkeit, einen Antrag auf Verzinsung des vom Finanzamt zurück zu bezahlenden Betrages zu stellen.
Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz.
Zum 31.12.2011 läuft die 7-jährige-Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2004 aus. Diese können ab 01.01.2012 vernichtet werden.
Aufzeichnungen und Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren.
Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre.
Zu beachten ist aber, dass Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben - oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind, weiterhin aufzubewahren sind.
Für das Kalenderjahr 2010 steht letztmalig der Alleinverdienerabsetzbetrag für EhepartnerInnen ohne Kinder zu.
Die Mindestlaufzeit bei solchen Versicherungen wird von 10 auf 15 Jahre angehoben. Diese Neuregelung gilt für nach dem 31.12.2010 abgeschlossene Verträge.
Kinderbetreuungskosten können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Zum 31.12.2010 läuft die 7-jährige-Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2003 aus. Diese können ab 01.01.2011 vernichtet werden.
Aufzeichnungen und Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren.
Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre.
Zu beachten ist aber, dass Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben - oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind, weiterhin aufzubewahren sind.
Der Basiszinssatz beträgt ab 13. Juli 2011 0,88%. Daraus ergeben sich folgende neue Zinssätze: