Welche Bestandteile müssen Rechnungen über € 150,-- enthalten?
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Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
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Name und Anschrift des Leistungsempfängers
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
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Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
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Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz,
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bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
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Ausstellungsdatum
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Fortlaufende Nummer
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Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung
Welche Erleichterungen gibt es für Rechnungen bis € 150,--?
Für so genannte Kleinbetragsrechnungen genügen folgende Angaben:
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Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
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Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
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Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
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Steuersatz
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Ausstellungsdatum