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Freie Dienstnehmer

Seit 01.01.2010 sind freie Dienstnehmer DB, DZ und KommSt pflichtig.

Zur Bemessungsgrundlage zählen:

  • Gehälter und sonstige Vergütungen
  • Auslagenersätze
  • Arbeitskleidung, Fahrtkostenvergütung

Nicht jedoch belegmäßig nachgewiesene Kosten für ein Reisetickert bzw. eine Nächtigung im Zusammenhang mit der beruflichen Reise.

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