Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?
Wenn sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen mehr als 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und soweit kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.
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